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  • · Fachbeitrag · Schadengutachten

    Die Wartezeit auf das Gutachten und der möglicherweise trödelnde Schadengutachter

    Die älteren Leser der UE kennen noch die Zeiten, als Schadengutachter analog fotografierten und vor der Fertigstellung des Gutachtens warten mussten, bis das Fotolabor die entwickelten Bilder lieferte. Es kam die Postlaufzeit hinzu. Niemand hat damit gerechnet, dass die Schadendokumentation vor Ablauf einer Woche eintrudelte. Heute macht es die Technik möglich, das Gutachten innerhalb von Stunden digital zu liefern. Das weckt Begehrlichkeiten und ist Inhalt einer Leserfrage:

     

    Frage: Was ist denn ein angemessener Zeitraum, bis wann ein Privatgutachten (von der Auftragsannahme bis zum Versand) erstellt werden sollte? Die Erstellung von Gerichtsgutachten beträgt derzeit zwischen sechs und zehn Monaten, und da fragt auch keiner nach.

     

    Antwort: Ihren Hinweis auf die Laufzeit von Gerichtsgutachten meinen Sie hoffentlich nur augenzwinkernd. Denn teilweise ist diese Bearbeitungszeit skandalös lang. Und möglicherweise ist sie den oft schwer nachvollziehbaren, furchtbar vielen Stunden geschuldet, die manche Gerichtsgutachter ansetzen, wie man dem Urteil des AG Elmshorn ( UE 10/2026, Seite 7 → Abruf-Nr. 50960217 ) entnehmen kann. Bei einem gewöhnlichen Unfallschaden sind ein bis drei Arbeitstage angemessen. Alles darüber ist erklärungsbedürftig.