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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung/Gutachten

    Wertverbesserung: Mit oder ohne Mehrwertsteuer?

    | Eine Wertverbesserung des Fahrzeugs durch eine Unfallschadenreparatur tritt eher selten ein. Urteile dazu sind Mangelware, ganz im Gegensatz zum merkantilen Minderwert. Und so ist in einer Schadenregulierung eine Unsicherheit entstanden, die einen Schadengutachter zur nachfolgenden Frage veranlasste. |

     

    Frage: In einer Haftpflichtschadensache habe ich in einem Schadengutachten eine Wertverbesserung in Höhe von 300 Euro ausgewiesen, weil ein kleiner Vorschaden mitrepariert werden musste. Nach meinem Verständnis ist die Wertverbesserung eine umsatzsteuerneutrale Position. Deshalb habe ich mich zu brutto oder netto gar nicht geäußert. Der Versicherer schreibt nun, mein Gutachten sei unklar. Er gehe folglich davon aus, dass das ein Nettobetrag sei und zieht nun dem Geschädigten 357 Euro ab. Ist das richtig?

     

    Antwort: Das ist sicher falsch.