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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Versicherer reagiert nicht, was nun?

    | Die Frage, die uns ein Sachverständiger als Leser stellte, bezieht sich auf Schadenfeststellungskosten. Sie ist aber - wie auch unsere Antwort - generalisierbar für jegliches ähnliches Verhalten von gegnerischen Haftpflichtversicherern. |

     

    Frage: Leider haben wir wieder Probleme mit einem hier sehr auffälligen Versicherer, der bei einem Nettoschaden von 780,91 Euro (also deutlich über der Bagatellgrenze) nur die Kosten für einen Kostenvoranschlag in Höhe von 80 Euro übernehmen will. Unser Kunde hatte einen Anwalt eingeschaltet, will aber nicht klagen. Dem Anwalt ist der Aufwand zu hoch, die fehlenden Kosten von 236,54 Euro brutto einzufordern. Die Schreiben des Anwalts mit der Aufforderung zur Zahlung tat der Versicherer lapidar mit „mehr zahlen wir nicht“ ab. Die Restforderung wurde an uns abgetreten. Wir haben ebenfalls nochmals den Versicherer aufgefordert, den ausstehenden Betrag zu überweisen. Auch haben wir darauf hingewiesen, dass der Schaden über der vom BGH geurteilten Bagatellgrenze liegt. Die gesetzte Zahlungsfrist ist nun abgelaufen. Weder das Geld ist eingegangen, noch erhielten wir überhaupt eine Stellungnahme. Wie gehen wir am besten weiter vor? Vorstandsbeschwerde? Klageeinreichung?

     

    Antwort: In der Sache sind Sie im Recht. Sehen Sie dazu den Beitrag zum Urteil des AG Heidenheim in UE 2/2014, Seite 2.