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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    „Versicherer hat angerufen, die waren so nett am Telefon“ – die Argumente für richtigen Weg

    „Die Versicherung hat schon angerufen, die waren so nett am Telefon. Die haben gesagt, ich bräuchte keinen Schadengutachter und keinen Anwalt. Und wenn ich jetzt noch Gutachter und Anwalt einschalte, müsste ich die Kosten dafür selbst tragen.“ Das oder Ähnliches hat wohl schon jeder Serviceberater vom Kunden gehört, wenn es zum ersten Gespräch kommt. UE hat für diesen Fall die Urteile als Argumentationshilfe zusammengestellt.

    Klare Ansage der Gerichte: Ohne Anwalt tricksen Versicherer

    „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13, Abruf-Nr. 143780).

     

    Wichtig — Deutlicher kann man kaum zum Ausdruck bringen, dass Versicherer einem Geschädigten, der nicht anwaltlich unterstützt ist, gern berechtigte Schadenersatzansprüche vorenthalten. Und solche Ansagen von Gerichten basieren auf hundert- oder tausendfacher Erfahrung mit Prozessakten.