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  • 01.04.2014 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Teileaufschlag bei werkstatteigenem Fahrzeug ist zu erstatten

    Dass bei der Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs der eintrittspflichtige Versicherer auch hinsichtlich der Teile den Marktpreis erstatten muss, bestätigt das AG Ellwangen und schließt dabei sogar den Ersatzteilaufschlag mit ein.