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  • 23.01.2013 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    So geht Schadenersatzrecht: ex ante statt ex post

    | Ein Urteil der Berufungskammer des LG Saarbrücken ist ein gutes Beispiel dafür, einmal mehr daran zu erinnern, wie Schadenersatzrecht wirklich geht: Es kommt immer auf die Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten zum Zeitpunkt seiner Dispositionen an („ex ante“). Dass man hinterher („ex post“) manchmal schlauer ist, spielt schadenersatzrechtlich keine Rolle. Das gilt erst recht, wenn hinterher jeder auf seine eigene Weise schlauer ist. |