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  • 02.11.2015 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Reparatur des werkstatteigenen Fahrzeugs: Voller Schadenersatz

    | Wenn während der Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs, das der Werkstatt selbst gehört, auch andere Aufträge die Werkstatt ausreichend ausgelastet hätten, steht der Werkstatt als Schadenersatz der gleiche Betrag zu, wie wenn sie ein Kundenfahrzeug repariert hätte. Das sieht auch das AG Aschaffenburg so. |