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  • 31.10.2014 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Prüfbericht genügt nicht für Verweis auf andere Werkstatt

    | Will der Versicherer bei der fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens auf Grundlage der Konditionen einer anderen Werkstatt abrechnen, genügt es nicht, dass er einen Prüfbericht vorlegt. Es muss ein echtes Angebot der Werkstatt her (AG Neu-Ulm, Urteil vom 9.10.2014, Az. 3 C 991/14; Abruf-Nr. 143051 ; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). |