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  • 23.01.2018 · Nachricht · Schadenabwicklung

    Pkw mit Allrad, ein Reifen beschädigt, zwei ersetzt

    Wird bei einem Haftpflichtschaden ein Reifen beschädigt und werden auf der Achse beide Reifen erneuert, um Unterschiede beim Abrollumfang zu vermeiden, so kommt ein „Neu für alt-Abzug“ zwar in Betracht. Er ist aber im Einzelfall nicht vorzunehmen, wenn dem Geschädigten daraus kein wirtschaftlicher Vorteil erwächst, entschied das AG Stuttgart.