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  • 20.08.2019 · Nachricht · Schadenabwicklung

    OLG Celle: Vier bis sechs Wochen Zeit für den Versicherer

    Eine angemessene Prüffrist für den Versicherer beträgt nach Ansicht des OLG Celle vier bis sechs Wochen. Dem Versicherer sei auch in einfachen Fällen das Recht zuzubilligen, die Ermittlungsakte einzusehen.