20.08.2019 · Nachricht · Schadenabwicklung
OLG Celle: Vier bis sechs Wochen Zeit für den Versicherer
Eine angemessene Prüffrist für den Versicherer beträgt nach Ansicht des OLG Celle vier bis sechs Wochen. Dem Versicherer sei auch in einfachen Fällen das Recht zuzubilligen, die Ermittlungsakte einzusehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig