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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Hoch abrechnen und tief reparieren - Was geht noch ohne Strafbarkeitsrisiko?

    | Ein äußerst komplexes Thema hat der Inhaber einer freien Werkstatt hinsichtlich einiger Flottenkunden angesprochen. Ihn treibt die Frage um, inwieweit es zulässig ist, dass die Flottenkunden bei ihm preiswert reparieren lassen und dann auf Gutachtenbasis mit dem Versicherer abrechnen. Insbesondere interessiert ihn, ob er dabei ein Strafbarkeitsrisiko eingeht. |

     

    Frage: Wir sind eine freie Werkstatt und haben einige Flottenkunden, die für Karosseriearbeiten wegen unserer im Verhältnis zu den Markenbetrieben sehr günstigen Preise, auf die die Kunden dann noch einen Großkundenrabatt erhalten, zu uns kommen. Deren System ist dann die Abrechnung auf Gutachtenbasis. Unsere Rechnung bekommt der Versicherer nie zu sehen. Wie ist dann die Rechtslage und wie ist dann unser Risiko?

    Unsere Antwort: Im Grundsatz ist es bei Haftpflichtschäden so, dass der Geschädigte fiktiv abrechnen und mit dem Geld machen darf, was er möchte.