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  • 28.08.2014 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Ersatz eines alten Kfz-Kennzeichens ohne Europa-Kennung

    | Ein Leser möchte wissen, was in folgendem Fall gilt: Ein Kunde hatte einen unverschuldeten Heckunfall. Dabei wurde das Kennzeichen beschädigt. Es handelt sich um ein altes, also ohne Europa-Kennung. Die Zulassungsstelle vergibt aber nur noch Eurokennzeichen und die nur paarweise. Die gegnerische Versicherung weigert sich, die Kosten für das zweite, also vordere Kennzeichen, zu erstatten. Ist das richtig? Die Antwort von „UE“: Im Haftpflichtfall nein. |