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  • · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Volle Gutachtenkosten bei Quote?

    | In der heftig umstrittenen Frage, ob der gegnerische Haftpflichtversicherer auch dann die vollen Gutachtenkosten übernehmen muss, wenn er insgesamt nur mit einer Quote haftet, hat sich nun das OLG Frankfurt auf die Seite der Befürworter gestellt ( Urteil vom 5.4.2011, Az: 22 U 67/09 ; Abruf-Nr. 112666 ). Zudem hat das OLG die Revision zum BGH zugelassen, die auch eingelegt wurde (Az: VI ZR 133/11). Damit erhält der BGH Gelegenheit, endgültig Klarheit zu schaffen. |

     

    PRAXISHINWEIS |  Wir haben schon immer den Standpunkt vertreten: Um einen „halben“ Schaden geltend zu machen, braucht man ein ganzes Gutachten. Wir hoffen, der BGH schließt sich unserer Sichtweise an. Einzelheiten zu diesem Thema sowie eine Übersicht über die konträren Urteile finden Sie in UE 6/2011, Seite 7.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 3 | ID 28477190