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  • 18.02.2014 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Urheberrechtspauschale für Bilder im Gutachten

    | Verzichtet der Schadengutachter auf die Nutzungsrechte an von ihm gefertigten Lichtbildern aus dem Gutachten, kann er dafür eine Pauschale von 2,50 Euro pro Bild berechnen. Die muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer nach Ansicht des AG Neu-Ulm erstatten. |