04.02.2014 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
„Kostenvoranschlag“ durch Sachverständigen
Wenn die Oberfläche des Stoßfangers beschädigt ist und der Geschädigte selbst nicht beurteilen kann, ob sich unter der Oberfläche weiterer Schaden befindet, darf er einen Kfz-Gutachter mit der kostenpflichtigen Erstellung einer Kostenkalkulation beauftragen. Dass Werkstätten einen solchen Kostenvoranschlag auch kostenlos oder mit Kostenverrechnung bei Auftragserteilung erstellen, spricht nicht dagegen, entschied das AG Heidenheim.
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