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  • 28.02.2014 · Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar

    Kosten für Reparaturbestätigung erstattungsfähig

    | Stellt der Geschädigte an seinem verunfallten Fahrzeug bei Reparaturkosten oberhalb der 130-Prozent-Grenze die Verkehrssicherheit wieder her und nutzt er es weiter, sind die Kosten in Höhe von 74,38 Euro für eine vom Schadengutachter erstellte Reparaturbestätigung erstattungspflichtig, entschied das AG Neu-Ulm. |