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  • 27.02.2020 · Nachricht · Sachverständigenhonorar

    Kosten des Gutachters für Restwertermittlung erstattungsfähig

    | Kosten, die der Schadengutachter für die Inanspruchnahme einer der Restwertbörsen für die Ermittlung des Restwerts aufwenden muss, sind nicht Bestandteil des Grundhonorars. Sie können gesondert berechnet werden und sind vom gegnerischen Versicherer zu erstatten, entschied das AG Bad Hersfeld (Urteil vom 20.12.2019, Az. 10 C 487/19 [20], Abruf-Nr. 213533 , eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen). |