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  • 21.08.2026 · Nachricht · Restwert

    Wenn der Versicherer die fehlende Empfangsvollmacht des Anwalts für ein Restwertüberangebot kennt und ignoriert

    Der Anwalt teilt dem Versicherer im ersten Anspruchsschreiben mit, dass er keine Vollmacht hat, Restwertüberangebote entgegenzunehmen. Das ignoriert der Versicherer und schickt das Überangebot dorthin. Wirkungslos, sagt das AG Stadtroda (AG Stadtroda, Urteil vom 02.07.2026, Az. 4 C 81/26, Abruf-Nr. 255462 , eingesandt von Rechtsanwalt Gunnar Stark, HSP, Hamburg/Stade).