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  • · Fachbeitrag · Restwert

    Unfall fernab des Heimatortes und die häufige Frage: Wo ist der örtliche Markt?

    Ein Dauerthema rund um die Restwertermittlung ergibt sich aus dem Unfall, der sich fernab des Heimatortes ereignet: Wo ist da eigentlich der „örtliche Markt“? Am Unfallort oder am regelmäßigen Standort des Fahrzeugs? Eine Vorfrage ist: Kommt es dann eigentlich auf den örtlichen Markt an? Dazu erreichte uns eine außergewöhnlich originell formulierte Leserfrage, die das Thema noch um einen weiteren Aspekt erweitert.

    Wohnorte von Eigentümer und ständigem Nutzer verschieden

    Frage: Clara lebt in Soest und ist Eigentümerin eines VW Golf. Sie hat das Auto zur ständigen Nutzung ihrem Enkel A überlassen. Dieser wohnt in Alfeld. Der Enkel hat mit dem Auto in Hamburg einen unverschuldeten Unfall. Wie sich später herausstellt, ist es ein Totalschaden. Das Auto ist verkehrssicher. A fährt mit dem Auto nach Alfeld. Dort findet die Bewertung durch einen Sachverständigen statt. Dieser ermittelt den Restwert i.H.v. 50,00 € inkl. 19 % MwSt unter Berücksichtigung des lokalen Marktes, ausgehend von Alfeld. Der Versicherer übersendet ein höheres Restwertangebot von einem Aufkäufer aus dem Hamburger Hafen (811,00 €).

     

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