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  • · Fachbeitrag · Restwert

    Totalschaden ‒ aber noch nutzbar bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeugs: Und der Restwert?

    | Ist das verunfallte Fahrzeug nach dem Unfall trotz wirtschaftlichen Totalschadens noch nutzbar, muss es im Regelfall bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeugs weitergenutzt werden. Mietwagenkosten stießen dann auf den Einwand fehlender Erforderlichkeit. In diesem Zusammenhang erreichte UE eine Leserfrage. |

     

    Frage: Nach dem Gutachten liegt ein Totalschaden vor, das Fahrzeug ist aber noch fahrbereit und verkehrssicher. Der Unfall ereignete sich vor einer Woche. Die Ersatzbeschaffung dauert aber noch ca. zehn Tage. Der Restwertaufkäufer stellt sich auf den Standpunkt, er wolle das Objekt jetzt mit dem Kilometerstand gemäß Gutachten haben oder weniger zahlen, weil sich der Kilometerstand ständig erhöht. Das fällt hier auch durchaus ins Gewicht, weil der Geschädigte berufsbedingt 100 km am Tag fährt. Was nun?

     

    Antwort: Wenn das verunfallte Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens noch fahrbereit und verkehrssicher ist, ist es vermutlich nicht mehr das Jüngste. Ob da 2.000 km Laufleistung mehr oder weniger ‒ erst recht bei einem Unfallfahrzeug ‒ wirtschaftlich ins Gewicht fallen oder der Restwertaufkäufer die Situation einfach nur ausnutzen möchte, ist fraglich. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Restwertaufkäufer auf das Fahrzeug mit dem Kilometerstand bei der Gutachtenerstellung geboten hat und deshalb am längeren Hebel sitzt.