26.02.2015 · Fachbeitrag · Restwert
Kein Prüfrecht des Versicherers vor Verkauf des Unfallfahrzeugs
Auch das LG Itzehoe verneint eine Pflicht des Geschädigten, dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer Gelegenheit zum Überbieten des Restwerts zu geben.
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