· Fachbeitrag · Restwert
Eingabefehler des Gutachters führt zu überhöhtem Restwert ‒ Versicherer akzeptiert Korrektur nicht
| Das Dauerthema „Restwert“ führt immer wieder zu mit harten Bandagen geführten Auseinandersetzungen. Eine davon ist Gegenstand der folgenden Frage eines UE-Lesers: |
Frage: Als Schadengutachter habe ich ein verunfalltes Fahrzeug in die Restwertbörse gestellt. Dabei ist mir im Hinblick auf das Baujahr ein Eingabefehler unterlaufen, ich habe das Objekt „zu jung“ gemacht. Das ist beim ‒ daraufhin geplatzten ‒ Verkauf an den Bieter aufgefallen. Als „zu alt“ hat er zu dem von ihm genannten Preis sein Angebot zurückgezogen. Das Schadengutachten lag zu diesem Zeitpunkt dem Versicherer bereits vor.
Daraufhin habe ich das Fahrzeug mit dem korrekten Baujahr erneut eingestellt, erwartungsgemäß war das Höchstgebot nun niedriger. Mit einem Entschuldigungs- und Erläuterungsschreiben ging das im Punkt Restwert korrigierte Gutachten nun an den Versicherer. Dieser will sich aber nicht bewegen und beharrt auf dem hohen Restwert, obwohl der Geschädigte das Fahrzeug bereits zu dem niedrigeren, aber auf korrekter Basis ermittelten Betrag verkauft hat. Was nun?
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