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  • 11.06.2025 · Nachricht · Restwert

    AG Ingolstadt: Angriff des Versicherers auf die Qualität der Restwertermittlung prallt am Sachverständigenrisiko ab

    | Der Restwert sei fehlerhaft ermittelt, der Geschädigte habe nicht darauf hingewirkt, dass der Schadengutachter alle ihm vorliegenden Restwertangebote offenlege. Weil das Gutachten deshalb unbrauchbar sei, verweigerte der Versicherer die Erstattung der Kosten. Alle diese Einwendungen hat das AG Ingolstadt als unerheblich behandelt. |