10.04.2018 · Nachricht · Reparaturkosten/Fiktive Abrechnung
Wenn der Geschädigte nur eine Teilreparatur möchte
Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug nach dem Unfall nur teilweise und lässt er Schadenteile unrepariert, kann er nach Ansicht des AG Sigmaringen wie folgt abrechnen: den reparierten Teil des Schadens konkret mit Mehrwertsteuer und den unreparierten Teil fiktiv ohne Mehrwertsteuer.
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