20.11.2019 · Nachricht · Reparaturkosten/Fiktive Abrechnung
Auch Kennzeichen-Stempel fiktiv ersatzfähig
Wird beim Unfall auch ein Kfz-Kennzeichen so beschädigt, dass es erneuert werden muss, sind auch die Kosten für den amtlichen „Stempel“ auf dem Nummernschild ersatzfähig. Das gilt auch bei fiktiver Abrechnung, entschied das AG Leer.
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