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  • 24.10.2022 · Nachricht · Reparaturkosten

    Wenn die Verweisungswerkstatt sogar teurer ist

    | Der Geschädigte rechnet den Schaden am noch nicht drei Jahren alten Fahrzeug fiktiv ab. Der Versicherer verweist ihn auf die von ihm behaupteten Stundenverrechnungssätze einer anderen nicht zu weit enfernten Werkstatt der Marke. Die Recherche des Geschädigten, unterstützt von seinem Schadengutachter, ergibt: Die Stundensätze stimmen wie so oft nicht. Sie sind sogar höher als die der Werkstatt, auf deren Basis die Kalkulation des ursprünglichen Gutachtens beruht. Das ist ein guter Grund, die Verweisung zu akzeptieren und die Klage zu erweitern. Das zeigt ein Fall vor dem AG Köln. |