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  • 13.02.2023 · Nachricht · Reparaturkosten

    Wegen Lockdown vor Ablauf von sechs Monaten verkauft

    | Das OLG Saarbrücken musste sich mit dem Vortrag des Geschädigten beschäftigen, er habe die bei seiner Abrechnungsart notwendige sechsmonatige Haltedauer nicht einhalten können, weil der Corona-Lockdown ihm die Einnahmen genommen habe. Damit ist er zwar nicht durchgekommen, weil sein Vortrag zu den Details in sich nicht nachvollziehbar war. Dennoch der Hinweis: Das OLG hat verstanden, dass es schadenrechtlich schützenswerte Gründe geben kann, warum vorzeitig abgeschafft wird. |