13.02.2023 · Nachricht · Reparaturkosten
Wegen Lockdown vor Ablauf von sechs Monaten verkauft
Das OLG Saarbrücken musste sich mit dem Vortrag des Geschädigten beschäftigen, er habe die bei seiner Abrechnungsart notwendige sechsmonatige Haltedauer nicht einhalten können, weil der Corona-Lockdown ihm die Einnahmen genommen habe. Damit ist er zwar nicht durchgekommen, weil sein Vortrag zu den Details in sich nicht nachvollziehbar war. Dennoch der Hinweis: Das OLG hat verstanden, dass es schadenrechtlich schützenswerte Gründe geben kann, warum vorzeitig abgeschafft wird.
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