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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Versicherer kürzt ‒ Was tun?

    | Immer mehr Kfz-Werkstätten wollen nicht mehr der Spielball auf dem Feld der Anspruchskürzungen sein und am Ende berechtigte Forderungen ausbuchen. Sie wollen das Spiel jetzt selbst bestimmen. Doch wer seit Jahren im Zweifel gekniffen hat, muss nun erst lernen, wie es auch anders geht. Und so erreichte die UE-Redaktion folgende Frage, die eine gewisse Hilflosigkeit aufzeigt: |

     

    Frage: Ein Versicherer hat mal wieder bei den Reparaturkosten gekürzt. Wir haben laut Gutachten repariert. Der Versicherer hat es prüfen lassen und einige Positionen als unnötig oder überteuert angesehen. Der Gutachter hat daraufhin eine Stellungnahme geschrieben, was aber den Versicherer nicht beeindruckt hat. Der Schaden ist an uns abgetreten. Können wir jetzt eine Mahnung schreiben und dann per Inkasso das Geld fordern lassen? Ist das sinnvoll? Oder wer sollte jetzt einen Anwalt einschalten? Wir, oder muss das die Kundin entscheiden?

     

    Antwort: Möglich sind verschiedene Varianten. Aber eigentlich ist es schon fast zu spät. Denn jetzt geht es nur noch um die Reste, und das kann kein Anwalt kostendeckend bearbeiten.