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  • 07.09.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Unfallreparatur am werkstatteigenen Fahrzeug

    | Repariert eine Werkstatt ihr eigenes Fahrzeug, das bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde, steht ihr als Schadenersatz derselbe Betrag zu, als wäre es ein Kundenfahrzeug. Voraussetzung ist, dass die Auslastung der Werkstatt so gut war, dass auch an Kundenfahrzeugen hätte gearbeitet werden können. Mit dieser Aussage liegt das AG Dinslaken auf einer Linie mit der Rechtsprechung des BGH. |