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  • 23.07.2013 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Totalschaden nach Reparatur und noch vor Übergabe an Kunden

    | Wurde ein Fahrzeug im Rahmen eines Werkstattauftrags repariert, aber vor Übergabe an den Kunden bei einem Unfall zum Totalschaden, muss der Kunde die Reparaturkosten nicht bezahlen. Allerdings hat die Werkstatt aus abgetretenem Recht einen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger in Höhe des entgangenen Werklohns, entschied das LG Bonn. |