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  • 30.10.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Sichtprüfung der Anhängezugvorrichtung kostenpflichtig

    | Die Behauptung des Versicherers, die Anhängezugvorrichtung würde durch eine reine Sichtprüfung untersucht, was ja keine Kosten auslöse, ist jedenfalls dann unbeachtlich, wenn der Schadengutachter für die Prüfung dieses Schadenbereichs Kosten kalkuliert hat. Das Gericht darf sich bei seiner Schätzung nach § 287 ZPO an das Gutachten halten. Das gilt erst recht, wenn für die Sichtprüfung der Stoßfänger ab- und wieder angebaut werden muss (AG Otterndorf, Urteil vom 03.09.2019, Az. 2 C 111/19, Abruf- Nr. 211752 , eingesandt von Rechtsanwalt Volker Hellweg, Cadenberge). |