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  • 26.03.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Schadenposition angeblich überflüssig: Gutachten zählt

    Wenn eine Schadenposition im Schadengutachten als erforderlich kalkuliert ist, darf der Geschädigte den Auftrag „Reparieren wie im Gutachten“ erteilen. Bestreitet der Versicherer bei der Regulierung, dass ein bestimmter Arbeitsschritt (hier: Austausch der Heckklappendichtung“ notwendig war, kommt es darauf nicht an, weil sich der Geschädigte auf das Gutachten verlassen darf, entschied das AG Fürstenwalde/Spree.