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  • 08.02.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Reparatur sofort ohne Nachbesichtigungsmöglichkeit

    Der Geschädigte darf das verunfallte Fahrzeug auf der Grundlage des Schadengutachtens reparieren lassen. Er muss dem gegnerischen Versicherer nicht zuvor eine Nachbesichtigung ermöglichen, entschied das AG Göttingen.