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  • 16.05.2018 · Nachricht · Reparaturkosten

    Reparatur gemäß Gutachten gilt nicht nur bei bezahlter Rechnung

    | Mit dem AG Walsrode hat ein weiteres Gericht entschieden, dass es für die Anwendung der „Reparatur gemäß Gutachten“-Rechtsprechung nicht darauf ankommt, dass der Geschädigte die Reparaturrechnung bereits bezahlt hat. |