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  • 29.09.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs

    | Hat die Werkstatt bei der Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs im Rahmen eines Haftpflichtschadens nachgewiesen, dass sie während des Reparaturzeitraums genug Auslastung für alle Mitarbeiter hatte, muss der gegnerische Versicherer die Reparaturkosten so erstatten, als sei es ein Kundenfahrzeug. Das gilt auch für die UPE-Aufschläge, entschied das AG Nördlingen. |