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  • 05.01.2023 · Nachricht · Reparaturkosten

    Rabattbehauptung bei werkstatteigenem Fahrzeug geht ins Leere

    | Stellt die Werkstatt, deren eigenes Fahrzeug bei einem Haftpflichtschaden beschädigt wurde, ihre während der Reparatur des eigenen Fahrzeugs bestehende Auslastung mit Kundenaufträgen mittels einer Liste dar, muss der Versicherer seine Behauptung fehlender Auslastung beweisen. Gelingt ihm das nicht, steht der Werkstatt der Betrag als Schadenersatz zu, den sie einem Kunden dafür berechnen würde. Das ist ein alter Hut. In einem Rechtsstreit vor dem AG Bad Urach hat der Versicherer dann aber noch einen Weg quasi durch die Hintertür probiert. |