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  • 20.06.2018 · Nachricht · Reparaturkosten

    Nachweis der Vorschadenreparatur mit alter Reparaturrechnung

    | Eine zeitnah zu einem früheren Schadenfall am Fahrzeug entstandene Reparaturrechnung, die alle damaligen Schadenanteile umfasst, reicht aus, um die vollständige Beseitigung des Vorschadens nachzuweisen, entschied das LG Frankfurt/Oder. |