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  • 20.06.2018 · Nachricht · Reparaturkosten

    Nachweis der Vorschadenreparatur mit alter Reparaturrechnung

    Eine zeitnah zu einem früheren Schadenfall am Fahrzeug entstandene Reparaturrechnung, die alle damaligen Schadenanteile umfasst, reicht aus, um die vollständige Beseitigung des Vorschadens nachzuweisen, entschied das LG Frankfurt/Oder.