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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Müssen Werkstätten die UPE-Aufschläge kalkulatorisch begründen?

    | Die Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller für Ersatzteile sind immer wieder Quell des Ärgers. Zumeist geht es um die Frage, ob sie überhaupt erstattet werden. Einzelne Versicherer attackieren aber auch die Höhe. In diesem Zusammenhang erreichte uns die Leserfrage eines Schadengutachters. |

     

    Frage: Eine Werkstatt, die wir betreuen, berechnet UPE-Aufschläge in Höhe von zwölf Prozent. Nun erstattet ein Versicherer den Aufschlag nur in Höhe von zehn Prozent und schreibt, die Werkstatt solle ihre Kalkulationsgrundlagen offenlegen. Dann werde man sehen, ob die zwölf Prozent berechtigt sind. Muss die Werkstatt wirklich ihre Kalkulationsgrundlagen offenlegen?

     

    Antwort: Nein, das muss sie nicht. Schon gar nicht dem Versicherer, der ja nicht Vertragspartner des Reparaturvertrags ist. Das Verlangen des Versicherers ist anmaßend und entbehrt jeder Grundlage.