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  • 02.05.2019 · Nachricht · Reparaturkosten

    Müssen Betriebsstoffe wiederverwendet werden?

    | Im Bestreben der Versicherer, neue Einsparpotentiale zu finden, tauchen erstmals die Hilfs- und Betriebsflüssigkeiten beim Haftpflichtschaden auf. Ein Leser fragt: Unser Kunde hat einen unverschuldeten Frontschaden erlitten, bei dem auch Kühler und Klimakondensator beschädigt und getauscht wurden. Dabei fielen auch Kosten für das Kältemittel und für die Kühlflüssigkeit an. Die gegnerische Versicherung zieht diese „Hilfs- und Betriebsmittel“ als „... reparaturtechnisch nicht erforderlich.“ ab. Darf der Versicherer dies einfach oder kann man dem hier etwas entgegnen? |