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  • 30.03.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Kosten für Richtwinkelsätze sind zu erstatten

    Die Kosten für das Anmieten der Richtwinkelsätze sind nach Ansicht des LG Landshut auch bei der fiktiven Abrechnung zu ersetzen (LG Landshut Beschluss vom 18.8.2015, Az. 13 S 1115/15, Abruf-Nr. 146682 , eingesandt von Rechtsanwalt Egbert Frey, Landshut).