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  • 25.05.2020 · Nachricht · Reparaturkosten

    Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig

    | Ein Gericht nach dem anderen muss über die Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Reparaturablaufplan entscheiden, und auch das LG Görlitz ist der Auffassung: Fordert der gegnerische Haftpflichtversicherer einen Reparaturablaufplan an, muss er die dafür entstehenden Kosten als Schadenersatz erstatten. |