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  • 14.09.2018 · Nachricht · Reparaturkosten

    Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig

    | Verlangt der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer vom Geschädigten die Vorlage eines Reparaturablaufplans, muss er die dafür entstandenen Kosten (hier: 40 Euro netto) erstatten, entschied das AG Stuttgart (Urteil vom 29.08.2018, Az. 47 C 2171/18, Abruf-Nr. 204290 , eingesandt von Rechtsanwalt Rouven Winkler, Karlsruhe). |