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  • 18.10.2021 · Nachricht · Reparaturkosten

    Kleine Überschreitung der Gutachtenprognose ist unschädlich

    Liegt die Reparaturrechnung bei Gesamtreparaturkosten von 1.742,27 Euro mit 29,70 Euro über der gutachterlichen Prognose, ist das vom Grundsatz des Werkstattrisikos abgedeckt. So entschied das AG Coburg. Begründung: Nachdem sich der Rechnungsbetrag nur geringfügig oberhalb der Sachverständigenkalkulation bewegt, könne einem durchschnittlichen Auftraggeber nicht zugemutet werden, jede einzelne Einzelposition der Rechnung abzugleichen (AG Coburg, Urteil vom 11.10.2021, Az. 15 C 2304/21, Abruf-Nr. 225173 , eingesandt von Rechtsanwalt Henning Lange, Halle/Saale).