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  • 18.10.2021 · Nachricht · Reparaturkosten

    Kleine Überschreitung der Gutachtenprognose ist unschädlich

    | Liegt die Reparaturrechnung bei Gesamtreparaturkosten von 1.742,27 Euro mit 29,70 Euro über der gutachterlichen Prognose, ist das vom Grundsatz des Werkstattrisikos abgedeckt. So entschied das AG Coburg. Begründung: Nachdem sich der Rechnungsbetrag nur geringfügig oberhalb der Sachverständigenkalkulation bewegt, könne einem durchschnittlichen Auftraggeber nicht zugemutet werden, jede einzelne Einzelposition der Rechnung abzugleichen (AG Coburg, Urteil vom 11.10.2021, Az. 15 C 2304/21, Abruf-Nr. 225173 , eingesandt von Rechtsanwalt Henning Lange, Halle/Saale). |