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  • 15.12.2017 · Nachricht · Reparaturkosten

    Keine Pflicht zur Offenlegung von Fremdrechnungen

    Auch wenn die Werkstatt aus abgetretenem Recht gegen den unfallgegnerischen Versicherer klagt, ist sie nicht verpflichtet, im Schadenersatzprozess die Rechnung offenzulegen, die ihr der Lackierer gestellt hat. So sieht es – zu Recht – auch das AG Flensburg.