25.04.2016 · Fachbeitrag · Reparaturkosten
Im Gutachten hinterlegte „Prüfpositionen“ sind zu erstatten
Sieht das Schadengutachten „Lenkung prüfen“ vor und berechnet die Werkstatt dafür einen angemessenen Betrag, muss der eintrittspflichtige Versicherer diesen Betrag erstatten, urteilte das AG Solingen.
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