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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Geschädigter darf sich trotz „Prüfbericht“ auf Gutachten verlassen

    | Ein Prüfbericht, der von einer namentlich nicht benannten Person erstellt wurde, ist kein Gegengutachten, welches das Vertrauen des Geschädigten in das Gutachten erschüttert. So urteilte jetzt auch das AG Ulm, wie schon davor das AG Ebersberg und das AG Hamburg Blankenese. |

     

    Ein auch bereits vor Erteilung des Reparaturauftrags vom Versicherer übersandter Prüfbericht ändert also nichts daran, dass sich der Geschädigte auf das Gutachten verlassen und den Auftrag erteilen darf, gemäß Gutachten zu reparieren (AG Ulm, Urteil vom 05.03.2018, Az. 6 C 1714/17, Abruf-Nr. 200119, eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).

     

    PRAXISHINWEIS | Der Textbaustein 444 „Prüfberichte ohne Relevanz (H)“ wurde um das Ulmer Urteil erweitert.