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  • 25.09.2023 · Nachricht · Reparaturkosten

    Doppelberechnung ist für technischen Laien nicht erkennbar

    | Behauptet der Versicherer, in der Werkstattrechnung gebe es eine Doppelberechnung, ist das schadenrechtlich ohne Bedeutung. Denn das ist für den Geschädigten vom Werkstattrisiko als Ausprägungsform des subjektbezogenen Schadenbegriffs umfasst. Anders wäre es nur, wenn diese Doppelberechnung für den Geschädigten offensichtlich, also laienerkennbar wäre. Der Versicherer kann sich aber nicht mit Erfolg auf eine solche Laienerkennbarkeit berufen, wenn er selbst für die Überprüfung der Reparaturrechnung einen externen Dienstleister eingeschaltet hat, so das AG Coburg. |