· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Die Legende um die „verbotenen“ UPE-Aufschläge bei Tesla
Bei Unfallschäden an einem Tesla wenden Versicherer gern ein, UPE-Aufschläge seien nicht zu erstatten, weil Tesla die UPE-Aufschläge verbiete. Als Beleg wird ein Urteil des LG München I vorgelegt. Darin findet man jedoch nur einen Hinweis darauf, der Gerichtssachverständige habe bei Recherchen ermittelt, dass Tesla die Ersatzteilpreise vorschreibe und ein Preisaufschlag nicht erhoben werden dürfe. Einen Beleg für diese These gibt es im Urteil nicht. Die kann es nach Auffassung von UE auch nicht geben.
Die Grundsatz-Aussage des BGH zu den UPE-Aufschlägen
Zur grundsätzlichen Berechtigung von UPE-Aufschlägen sagt der BGH: „Die Preise der Ersatzteile, die eine markengebundene oder eine freie Fachwerkstatt dem Kunden in Rechnung stellen, werden nach deren eigener Preisgestaltung regelmäßig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufgestellt; sie können sich im Rahmen der unverbindlichen Preisempfehlung der Fahrzeughersteller und/oder ihrer Importeure für Originalersatzteile bewegen, aber auch darüber oder darunter liegen.“ (BGH, Urteil vom 25.09.2018, Az. VI ZR 65/18, Rz. 11, Abruf-Nr. 205554).
Also ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob Tesla daran etwas geändert hat, und, wenn ja, ob eine solche Vorgabe überhaupt zulässig wäre.
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