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  • 20.12.2021 · Nachricht · Reparaturkosten

    BGH-Klarstellung zur 130-Prozent-Reparatur mit Gebrauchtteilen

    | Der BGH hatte bisher den Fall, bei dem der Geschädigte die Reparaturkosten mittels gebrauchter Ersatzteile von über 130 auf etwas unter 130 Prozent drückt, noch nicht endgültig entschieden. In seiner letzten Entscheidung dazu hatte er aber eine eindeutige Andeutung gemacht, die auch von den Versicherern verstanden wurde. Jetzt liegt die endgültige Klärung durch den BGH vor. |