02.05.2019 · Nachricht · Reparaturkosten
Auf „bezahlt“ oder „nicht bezahlt“ kommt es nicht an
Mit dem AG Ulm stellt sich ein weiteres Gericht auf den Standpunkt: Für die Erstattung der Reparaturkosten bei einem auf der Grundlage des Schadengutachtens erteilten Reparaturauftrag kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte die Rechnung bereits bezahlt hat.
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